Identität des Anbieters
1SWISS1 SA, Rue du Nant 8, 1207 Genf, Schweiz – Tél. +41 (0) 58 255 58 88 – www.1swiss1.com, portal.1swiss1.com, helvira.ai.
Die vorliegenden AGB gelten für jeden Verkauf von IT-Dienstleistungen, Cloud-Lösungen, Hosting, Domainregistrierungen, Cybersicherheit und Helvira-KI-Dienstleistungen (SaaS, API, Integrationen).
Anwendungsbereich und Annahme
Nur B2B-Beziehungen. Jede Bestellung (unterzeichnete Offerte, angenommene Bestellung, Aktivierung über das Kundenportal) oder Nutzung eines Dienstes gilt als vorbehaltlose Annahme dieser AGB. Besondere Bedingungen (Offerte/SOW, SLA, DPA/ATD) können ergänzen/abweichen; sie haben im Konfliktfall Vorrang.
Definitionen (Auszug)
- Managed Services: Outsourcing, Überwachung, Sicherheit, Wartung.
- Helvira-Dienste: KI-Funktionen (Assistent, Generierung/Zusammenfassung, Klassifizierung, Automatisierungen, API/SDK), wie auf den Helvira-Verkaufsseiten und in Offerten beschrieben.
- Modell / Modellanbieter: LLM/Embedding, gehostet von 1SWISS1 oder Dritten (z. B. Cloud-/KI-Anbieter).
- Prompt / Ausgabe: Kundeneingabe / KI-generierter Inhalt.
- Kundenportal: Verwaltungsbereich (Tickets, Rechnungsstellung, Domains, Produkte). portal.1swiss1.com
Angebote und Leistungsumfang
Der genaue Umfang ist in der Offerte/SOW festgelegt: Cybersicherheit, IT-Beratung, Managed Services, IT-Management, IT-Support, Entwicklung, Outsourcing und Lösungen (Cloud, Microsoft 365/Entra, VoIP, Backup & Recovery, Remote-Arbeit, E-Mail-Sicherheit).
Helvira umfasst KI-Dienste mit Fokus auf Souveränität (Positionierung), mit API- und Integrationsoptionen gemäss Produktblatt/Offerte.
Offerte, Gültigkeit und Bestellung
Offerten gültig 30 Tage (sofern nicht anders angegeben). Die Bestellung entsteht durch Unterschrift (elektronisch zulässig), Annahme im Portal oder vom Kunden angeforderten Leistungsbeginn. Änderungen (CR) führen zu einem Nachtrag (angepasster Preis/angepasste Fristen).
Kundenportal, Support & Kommunikation
Der Kunde nutzt das Portal, um Tickets einzureichen/anzuzeigen, Dienste & Domains zu verwalten, KB/Ankündigungen/Netzwerkstatus einzusehen und Zahlungen vorzunehmen. Kritische Vorfälle folgen den vereinbarten SLA-Prioritäten.
Preise, Währungen, Steuern und Anpassungen
Preise in CHF (standardmässig), exkl. MwSt.; MwSt./Steuern zusätzlich. Offerten in EUR/USD möglich. 1SWISS1 kann Erhöhungen von Drittanbietern (Cloud-/KI-Lizenzen, Domains, Sicherheit, Hosting) mit angemessener Ankündigung weitergeben.
Rechnungsstellung, Zahlung & Inkasso
- Abos/Managed & KI: monatliche/jährliche Rechnungsstellung im Voraus.
- T&M: monatliche Rechnungsstellung nach Aufwand (mind. 15 Min.) + Spesen.
- Pauschalen: Meilensteine (z. B. 40/40/20).
Fälligkeit: 21 Kalendertage (T+21).
Verzug: Verzugszinsen (5 % p.a.) + angemessene Mahnspesen.
- T+45: 1. Mahnung (E-Mail + Portal)
- T+60: 2. Mahnung / Inverzugsetzung
- T+67: Sperrung/Abschaltung der Dienste (≥ 1 Monat Verzug ggü. T+21)
Reaktivierung: vollständige Zahlung + allfällige Spesen/Kaution. 1SWISS1 kann den Portalzugang während der Sperrung einschränken (ausser Rechnungsstellung/Zahlung).
Reisen, Spesen & Material
Reise-/Unterkunfts-/Werkzeugkosten werden zum Selbstkostenpreis (oder zu Kosten + Verwaltung) weiterverrechnet. Hardware/Software Dritter: im Voraus zahlbar.
Dienste/Abonnements Dritter
Der Kunde akzeptiert die Bedingungen der Anbieter (EULA, AUP, Richtlinien). Auswirkungen, Verlängerungen, Kündigungen und Preiserhöhungen orientieren sich an diesen Anbietern; eingegangene Beträge sind nicht erstattungsfähig. 1SWISS1 handelt als Wiederverkäufer/Agent; Haftung beschränkt auf anwendbare Garantien.
(Cloud, M365/Entra, Domains, EDR, SSL…)
Domains, Hosting & E-Mail
Registrierung/Transfer, DNS/WHOIS, Mail-Hosting, Web/VPS/Dedicated, Backup, SSL über das Portal. Der Kunde bleibt Inhaber der Domain und verantwortlich für Inhalte und Konformität (Registries/Registrare). Bei Nichtverlängerung/Insolvenz mögliche Verfalls- und Wiederherstellungsgebühren. Sofern nicht durch SLA festgelegt, Best-Effort-Hosting. Die angebotenen Backups entbinden den Kunden nicht von seiner eigenen Backup-/RPO-/RTO-Strategie.
Sicherheit, Backups & Notfallplan
Bemühenspflicht: Massnahmen nach dem Stand der Technik im Rahmen der Offerte/des SLA. Der Kunde bleibt verantwortlich für seine Backups, die Verwaltung der Zugriffe und die Sensibilisierung der Benutzer.
Helvira-Besonderheiten (KI-Dienste)
• KI-Ausgaben & Zuverlässigkeit
Die Ausgaben können Fehler, Verzerrungen oder Halluzinationen enthalten. Der Kunde behält eine angemessene menschliche Überprüfung bei und bleibt allein verantwortlich für die Verwendung der Ausgaben (insbesondere Geschäftsentscheidungen, sektorale Compliance).
• Hochrisiko-Anwendungen
Ohne schriftliche Vereinbarung untersagt: Medizinprodukte, kritische Sicherheit, automatisierte Finanz-/Rechtsempfehlungen, individuelles Scoring mit erheblicher rechtlicher Wirkung oder jeder Fall, der eine spezifische regulatorische Validierung erfordert.
• Daten & Training
Sofern nicht ausdrücklich angegeben:
- 1SWISS1 verwendet keine Kundendaten zum Trainieren allgemeiner Modelle;
- technische Logs/Metadaten können für Support/Sicherheit/Abrechnung verarbeitet werden;
- jedes dedizierte Fine-Tuning ist Gegenstand eines Nachtrags/DPA.
• Standort & Residenz
Hosting/Deployment (Schweiz/EU/bei Dritten) hängt vom Dienst ab und ist in der Offerte/im Portal aufgeführt. Die Helvira-Positionierung betont die Souveränität; sie stellt für sich allein keine regulatorische Garantie dar, die der Kunde für seinen Anwendungsfall validieren muss.
• Modell-/Drittanbieter
Helvira kann sich auf LLMs/Embeddings Dritter (oder Open Source) stützen; 1SWISS1 kann diese Komponenten ändern, um Qualität, Sicherheit und Compliance zu gewährleisten, ohne den Zweck des Dienstes zu verändern.
• Fair-Use-Grenzen
Kontingente, Durchsatz, Anrufe/Minute, Prompt-/Token-Grössen, Beschränkungen für Inhaltsarten und Automatisierung können angewendet werden, um die Plattform zu schützen.
• API & Integrationen
Schlüssel/API sind persönlich; der Kunde verhindert Missbrauch/unbefugte Weitergabe; 1SWISS1 kann Schlüssel bei einem Vorfall rotieren. Integrationen (M365, ITSM, SIEM usw.) erfordern angemessene Kundenautorisierungen.
• Rechte an den Ausgaben
Vorbehaltlich der Zahlung und der Einhaltung der AGB gewährt 1SWISS1 dem Kunden eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Ausgaben; bestehende Elemente (Modelle, System-Prompts, Werkzeuge, Know-how) bleiben Eigentum ihrer Inhaber. Der Kunde garantiert, über die Rechte an seinen Prompts/Daten zu verfügen.
• Compliance & Ethik
Der Kunde verpflichtet sich zu einer konformen Nutzung (revDSG/DSGVO falls anwendbar, geistiges Eigentum, illegale Inhalte, Nichtdiskriminierung). 1SWISS1 kann einen Dienst bei offensichtlichem Missbrauch, behördlicher Anordnung oder schwerwiegendem Risiko sperren.
Entwicklung & Integrationen (Pauschale / T&M)
Spezifikationen, Lieferobjekte und Abnahmekriterien in der SOW. Änderungen: Schätzung/Nachtrag. Korrektive Garantie 30 Tage für zurechenbare Anomalien (ausser Entwicklungen/Daten/nicht konforme Umgebungen).
Geistiges Eigentum
Die bestehenden Elemente von 1SWISS1 (Frameworks, Skripte, Modelle, System-Prompts, Konnektoren) bleiben ihr Eigentum. Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung erhält der Kunde eine Lizenz zur Nutzung der Lieferobjekte. Eine Übertragung kann vertraglich vorgesehen werden. Der Kunde garantiert die Rechte und Rechtmässigkeit seiner Daten/Inhalte.
Pflichten des Kunden
Zugang/Informationen bereitstellen, innerhalb angemessener Fristen validieren, die Kompatibilität seiner Umgebung sicherstellen, Lizenzen/Richtlinien Dritter einhalten, Zugangsdaten schützen (Portal, API, Cloud-Mandanten), Rechnungen bei Fälligkeit bezahlen. Verzögerungen/Versäumnisse können Fristen und Kosten beeinflussen.
Vertraulichkeit & Datenschutz
Gegenseitige Vertraulichkeitsverpflichtung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird durch die Datenschutzerklärung und gegebenenfalls einen DPA/ATD (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter gemäss revDSG und, falls anwendbar, DSGVO) geregelt. Standort/Aufbewahrung im Detail in der Offerte/SLA.
Unterauftragsvergabe
1SWISS1 kann die Ausführung an spezialisierte Unterauftragnehmer übertragen (Rechenzentren, Registrare, Herausgeber, KI-Anbieter) und bleibt dem Kunden gegenüber verantwortlich.
Garantien & Ausschlüsse
Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, werden die Dienste "wie besehen" mit Bemühenspflicht erbracht. Ausgeschlossen: Nutzungen entgegen Empfehlungen, nicht unterstützte Umgebungen, höhere Gewalt, Anbieterausfälle, Cyberangriffe von aussergewöhnlichem Ausmass, nicht validierte Drittintegrationen, Drittänderungen, Bedienungsfehler oder Backup-Versäumnis des Kunden.
Haftungsbeschränkung
Die Gesamthaftung von 1SWISS1 ist begrenzt auf den höheren Betrag aus: (i) den für die betreffende Leistung in den letzten 12 Monaten gezahlten Honoraren oder (ii) CHF 50'000. Ausgeschlossen: entgangener Gewinn, Datenverlust, Betriebsverlust, indirekte/Folgeschäden, soweit nach schweizerischem Recht zulässig. Kein Ausschluss bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
Höhere Gewalt
Insbesondere betroffen: grosse Internetausfälle, grossflächige Stromausfälle, Schadenereignisse, Kriege/Aufstände, Generalstreiks, Pandemien, behördliche Anordnungen, grosse Nichtverfügbarkeiten von Cloud-Anbietern/Registries/LLM-Anbietern, Angriffe aussergewöhnlichen Ausmasses.
Laufzeit, Verlängerung & Kündigung
- Abonnements (Managed, Cloud, KI, Lizenzen): Laufzeit/Verlängerung gemäss Offerte/Portal; andernfalls 30 Tage Vorankündigung vor Ablauf.
- Projekte: Ende bei Abnahme und vollständiger Zahlung.
- Kündigung wegen Vertragsverletzung: möglich nach erfolglos gebliebener Inverzugsetzung (15 Tage).
Bei Vertragsende Unterstützung der Reversibilität (Export) zu T&M; Löschung der Restdaten innerhalb der üblichen Frist (z. B. 30 Tage), ausser bei gesetzlichen Verpflichtungen.
Abwerbeverbot
Verbot, jeden Mitarbeitenden von 1SWISS1, der für den Kunden tätig war, direkt einzustellen/arbeiten zu lassen, während der Vertragsdauer und 12 Monate danach. Entschädigung: 6 Monate Bruttogehalt des betreffenden Profils.
Referenzen
Sofern nicht schriftlich widersprochen, kann 1SWISS1 den Namen, das Logo und die Art der Leistungen des Kunden nennen.
Mitteilungen & Beweis
Mitteilungen schriftlich gültig (einschliesslich elektronisch). Die Portal-Logs sind beweiskräftig (Bestellungen, Tickets, Zahlungen). portal.1swiss1.com
Abtretung
Abtretung/Interdependenz unterliegen der schriftlichen Zustimmung von 1SWISS1. 1SWISS1 kann an jede Konzerngesellschaft oder einen Rechtsnachfolger abtreten.
Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand: Genf (Schweiz).
Inkrafttreten & Aktualisierungen
Version v2.0 1. Juni 2025. 1SWISS1 kann die AGB aktualisieren; die geltende Version wird online veröffentlicht. Änderungen gelten für Verlängerungen oder neue Bestellungen.
Version v2.0 in Kraft seit 1. Juni 2025
Letzte Einsicht : 04/07/2026